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Steuernews für Klienten
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Wichtige Fristen zur Investitionsprämie

Mit Ende Februar endet die Antragsfrist für die Investitionsprämie für Unternehmen in Höhe von 7 % bzw. 14 %. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige wichtige Fristen, die Antragsteller laut Förderrichtlinie beachten müssen:
- Der Antrag für die Investitionsprämie hat im Zeitraum 1.9.2020 bis 28.2.2021 im aws-Fördermanager zu erfolgen.
- Erste Maßnahmen (Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn) müssen im Zeitraum 1.8.2020 bis 28.2.2021 gesetzt werden. Planungsleistungen, Finanzierungsgespräche und Finanzierungsanträge bzw. -zusagen zählen nicht zu den ersten Maßnahmen.
Sollte das Nichtvorliegen bereits beantragter behördlicher Genehmigungen die oben angeführten ersten Maßnahmen nicht fristgerecht ermöglichen, gilt die Beantragung der behördlichen Genehmigung als erste Maßnahme. Die Beantragung der behördlichen Genehmigung muss vor dem 31.10.2020 erfolgt sein.
- Investitionsdurchführungszeitraum: Die Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) hat für Investitionsvolumen
- bis zu € 20 Mio. (exkl. USt.) bis zum 28.2.2022 bzw.
- größer als € 20 Mio. (exkl. USt.) bis zum 28.2.2024
zu erfolgen. Diese Zeiträume sind nicht verlängerbar.
- Bei positiver Förderungszusage ist binnen drei Monaten ab der zeitlich letzten Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderzusage zu fördernden Investition über den aws-Fördermanager eine Endabrechnung vorzulegen. Der Investitionsdurchführungszeitraum wird dadurch nicht verlängert.
- Die geförderten Vermögensgegenstände sind jeweils mindestens drei Jahre an einer Betriebsstätte in Österreich zu belassen (Sperrfrist).
- Nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlungen sind Bücher, Belege und sonstige Unterlagen für zehn Jahre aufzubewahren (Verlängerung durch aws möglich).
Dieser Artikel gibt nur einen Überblick. Für die Investitionsprämie samt ihrer Fristenregelung ist eine umfangreiche Förderrichtlinie und die FAQs zu beachten (siehe www.aws.at).
Stand: 28. Dezember 2020